Zum Hauptinhalt springen

Foto: Cuny

Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg beschlossen

Landtag beschließt Wählen ab 16 und Zwei-Stimmen-Wahlrecht für mehr Vielfalt im Parlament

Heute, am 6. April 2022, haben wir im Parlament ein Gesetz beschlossen, das das Landeswahlrecht maßgeblich reformiert. Die Initiative dazu kam von SPD, Grünen und CDU, da es parteiübergreifenden Konsens darüber gibt, dass diese Reform dringend notwendig ist.

Wählen ab 16 wird nun endlich auch in Baden-Württemberg auf Landesebene durchgesetzt. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für die Landtagswahl und die Teilnahme an Volksabstimmungen sowie die Unterstützung von Volksanträgen und Volksbegehren wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt.

Weitere wichtige Änderung ist die Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts, das mehr Vielfalt im Parlament ermöglicht, da durch Landeslisten der Parteien die Geschlechterparität gewährleistet werden kann.

Weitere Informationen zum Gesetz stellt auch der SWR anschaulich zusammen.