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Petitionsausschuss als Anwalt der Bürger:innen

Petitionsausschuss des Landtags

Petitionen bieten den Bürger:innen die Möglichkeit, sich mit ihren konkreten Anliegen an den Landtag von Baden-Württemberg zu wenden. Als Mitglied des Petitionsausschusses nimmt sich der Schriesheimer Landtagsabgeordnete Sebastian Cuny diesen Beschwerden über das Handeln von Landesbehörden an. Dabei steht für den Sozialdemokraten im Mittelpunkt, Lösungen für die Eingaben der Petent:innen zu finden.

„Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Jede:r kann sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden. Ich sehe meine Aufgabe als Ausschussmitglied darin, die Anliegen sorgfältig zu prüfen und eine Lösung für das Problem oder einen Kompromiss zu finden“, beschreibt Sebastian Cuny sein Selbstverständnis zur Arbeit im Petitionsausschuss.

Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode vor rund zwei Jahren gingen insgesamt mehr als 2.100 neue Petitionen im Landtag ein. Rund 20 Prozent dieser Eingaben waren ganz oder teilweise erfolgreich, führten zu Empfehlungen an die Regierung oder wurden durch Auskunftserteilung erledigt. Rund 53 Prozent der Petitionen konnte nicht abgeholfen werden. Hauptgrund dafür war, dass die angegriffene behördliche Entscheidung nicht zu beanstanden war. Die übrigen Petitionen sind an zuständige Behörden und Institutionen weitergeleitet worden, waren unzulässig oder hatten sich anderweitig erledigt.

Das Ranking mit 180 eingereichten Petitionen wird wie in den letzten Jahren angeführt von Bausachen, gefolgt vom Ausländerrecht (172). Mit 155 Petitionen neu auf Platz drei folgen die Kommunalen Angelegenheiten. Darunter sind allein 80 Petitionen für die Belange von Kriegsgräbern, für die die Kommunen zuständig sind – und die Sebastian Cuny als Mitglied des Parlamentarischen Rings zu Fragen der Kriegsgräberfürsorge ein besonderes Anliegen sind.

Die Themenvielfalt ist groß: von der Forderung nach Beschilderung im Verkehrswesen auf Schriftdeutsch und Schwäbisch über eine Petition zum Buchdruck in weißer Schrift auf schwarzen Hintergrund bis hin zur Mitnahme von Kuhglocken im öffentlichen Nahverkehr war in den letzten zwei Jahren schon vieles dabei. Übrigens: Für das Einreichen einer Petition ist kein Quorum nötig, eine Unterschrift reicht aus.